Versorgungsausgleich

Im Zusammenhang mit der Ehescheidung werden die Rentenanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, ausgeglichen. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Ich berate Sie beim Ausfüllen der Formulare, die das Gericht dafür benötigt, kläre Ihre Rentenanwartschaften bzw. die Ihres Ehepartners mit Ihnen und prüfe, ob das Gericht den Versorgungsausgleich richtig berechnet. Unter Umständen sind auch vertragliche Einigungen über den Versorgungsausgleich sinnvoll. Wann dies der Fall sein könnte und welche Lösungen sich für Sie anbieten, besprechen wir.