Regelungen zum Umgang und der elterlichen Sorge

Wenn aus einer Ehe, einer Partnerschaft oder einer Beziehung Kinder entstanden sind, gibt es häufig Streit um viele Fragen:

  • Bei welchem Elternteil sollen die Kinder leben?
  • Wie häufig darf ich meine Kinder sehen oder wie häufig muss ich die Kinder dem anderen Elternteil zum Umgang überlassen?
  • Bei welchen Fragen muss der andere Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge gefragt werden?
  • Kann ich als Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge verlangen?
  • Welcher Elternteil bestimmt in Alltagsfragen der Kinder?
  • Darf ich nach der Trennung mit den Kindern umziehen, auch wenn der andere Elternteil das nicht möchte?

Bei all diesen Fragen steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wir überlegen gemeinsam, welche Lösungen für Ihr Kind am besten sind und wie Sie mit dem anderen Elternteil zu diesen Lösungen kommen können. Scheitern außergerichtliche Gespräche und auch die Beratung durch neutrale Dritte wie Jugendamt oder Beratungsstellen, müssen diese Fragen manchmal auch gerichtlich geklärt werden – allerdings so sensibel wie möglich, um dem Kind nicht noch mehr zuzumuten, als es durch die Trennung der Eltern ohnehin zu verkraften hat.