Abänderungsverfahren

Häufig gibt es ein Urteil oder eine Urkunde des Jugendamtes über die Zahlung von Unterhalt für Ehegatten oder Kinder, die inzwischen aber veraltet ist und nicht mehr zu den aktuellen Verhältnissen passt. Möglicherweise sind die Unterhaltsansprüche inzwischen sogar ganz erloschen. In solchen Fällen prüfe ich, ob die bestehenden Titel, also die gerichtlichen Urteile oder Beschlüsse, Urkunden des Jugendamtes oder notarielle Urkunden, abgeändert werden können. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, führe ich für Sie das gerichtliche Verfahren zur Abänderung des Titels durch.