Leistungen (Familienrecht)

Meine Kanzlei ist eine Fachkanzlei für Familienrecht. Dass bedeutet, dass ich Sie in allen Rechtsfragen rund um die Trennung, eine Ehescheidung, das Unterhaltsrecht, die Auseinandersetzung von gemeinsamen Vermögen, die Teilung des Hausrates oder die Teilung der Rentenanwartschaften berate und vertrete. Zum Unterhaltsrecht gehör der Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ebenso wie Unterhalt für Kinder oder Eltern.

Am Anfang steht dabei immer ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam besprechen, wie Ihre Situation ist und was ich für Sie tun kann. Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich besonders spezialisiert auf:

Bei all diesen Themen stehen immer Sie mit Ihren konkreten Fragen, Problemen und Sorgen in einer meist ohnehin schwierigen Situation im Mittelpunkt meiner Arbeit.