Neue Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt erhöht sich
Die Düsseldorfer Tabelle setzt den Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder fest. Mit Wirkung zum Januar 2016 sind die Unterhaltsansprüche der Kinder erhöht worden. So beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 0 und 5 Jahren jetzt monatlich 240,00 € (vorher 236,00 €), für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren monatlich 289,00 € (vorher 284,00 €), für ein Kind zwischen 12 und 17 Jahren monatlich 355,00 € (vorher 348,00 €) und für ein volljähriges Kind monatlich 326,00 € (vorher 320,00 €). Der Mindestunterhalt wird geschuldet, wenn das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen weniger als monatlich 1.500,00 € beträgt. Hat der Unterhaltspflichtige ein höheres Einkommen, ist der Unterhalt entsprechend einer höheren Einkommensgruppe zu entnehmen.
Für den Unterhalt minderjähriger Kinder kommt in der Regel allein der Elternteil auf, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben, der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung und Erziehung. Für den Unterhalt volljähriger Kinder müssen beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkünfte aufkommen.
Die vollständige Tabelle kann auf der Homepage des Düsseldorfer Oberlandesgericht eingesehen werden, den Link dazu finden Sie auf meiner Homepage unter der Rubrik „Service“.