Neue Düsseldorfer Tabelle

Die neue, ab Januar 2024 geltende Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht. Der Mindestunterhalt für ein Kind der ersten Altersstufe (bis fünf Jahre) steigt damit ab Januar 2024 von bisher 312,00 € auf dann 355,00 €, für ein Kind der zweiten Altersguppe (6 bis 11 Jahre) von 377,00 € auf 426,00 € und für ein Kind der dritten Altersguppe (12 bis 17) von 463,00 € auf 520,00 €. In den anderen Einkommensgruppen fallen die Erhöhungen ähnlich aus.

Der Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteiles beträgt ab Januar 2024 dann, wenn dieser erwerbstätig ist, monatlich 1.450,00 €, ist er nicht erwerbstätig monatlich 1.200,00 €. Der Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehgatten erhöht sich auf 1.600,00 € für den erwerbstätigen und 1.475,00 € für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.

Die Tabelle ist auf der Homepage des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu finden.

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